Erste DiGA zur Reduzierung übermäßigen Alkoholkonsums wird verschreibungsfähig

Hamburg, Germany, Montag 10 Mai 2021 10.00 CEST

Die von GAIA entwickelte digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) vorvida®, ist letzte Woche in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen worden. Sie kann somit ab sofort von Ärzten und Psychotherapeuten auf Rezept verordnet werden. Das nachgewiesen wirksame Online-Programm unterstützt Patienten dabei, ihren schädlichen Alkoholkonsum zu reduzieren und ihre Alkoholabhängigkeit in den Griff zu bekommen.

In Deutschland konsumieren über 6 Millionen Erwachsene Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Mehr als die Hälfte davon haben eine alkoholbezogene Störung in Form von Missbrauch oder Abhängigkeit.* Das verursacht nicht nur erhebliche gesundheitliche, sondern auch soziale und ökonomische Probleme. „vorvida wird schon länger in verschiedenen Versorgungsprojekten eingesetzt. Die Patientenzufriedenheit und Weiterempfehlungsraten sind enorm hoch. Wir freuen uns daher, dass wir nun noch mehr Menschen dabei unterstützen können, Ihren Alkoholkonsum zu reduzieren und gesünder zu leben.”, so Dr. Mario Weiss, CEO der GAIA AG.

Das DiGA-Verzeichnis besteht seit Oktober 2019. Es beinhaltet zum jetzigen Zeitpunkt fünf Produkte, die nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren dauerhaft zugelassen worden sind. Zehn weitere sind vorläufig zugelassen und können bereits verordnet werden, müssen ihre Wirksamkeit jedoch noch in Studien belegen. vorvida® ist nach velibra® (Angststörungen), elevida® (Fatigue bei MS) und deprexis® (Depressionen) die vierte DiGA von GAIA, die den Status der dauerhaften Zulassung erreicht hat. Weiss: „Das zeigt uns, dass sich über 20 Jahre evidenzbasierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit gelohnt haben und wir Patienten einen echten Mehrwert bieten können.” Die dauerhafte Zulassung von vorvida basiert auf einer bereits in 2018 durchgeführten Studie mit über 600 Teilnehmern. Die Studienergebnisse sind nach einem umfangreichem Peer-Review-Verfahren im August 2019 im deutschen Ärzteblatt publiziert worden.

*Quelle: Epidemiologische Suchtsurvey ESA 2018

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